Title: Informationen für Schuldner
Published: 16. März 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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## Schuldnerberatung A.Conto e.V.

Schwarzer Bär 2, 6. OG im Capitol Hochhaus
30449 Hannover

Tel: [0511 - 165 897 300](https://www.aconto-hannover.de/informationen-fuer-schuldner/+49511165897300?output_format=md)

Soforthilfe gegen den Schuldenberg – wir stehen an Ihrer Seite.

[Kontakt](https://www.aconto-hannover.de/informationen-fuer-schuldner/?output_format=md#contact)

#  Eine Überschuldung kann jeden treffen

 Überschuldung bezeichnet eine Situation, in der es der betroffenen Person auf lange
Sicht **nicht möglich** ist, ihre gesamten Schulden zu begleichen bzw. ihren **Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen**. Die häufigsten Ursachen hierfür sind:

 * Arbeitslosigkeit
 * Trennung, Scheidung oder Tod des Partners/der Partnerin
 * Erkrankung, Sucht oder Unfall
 * Gescheiterte Selbstständigkeit
 * Unwirtschaftliche Haushaltsführung
 * Gescheiterte Immobilienfinanzierung

 Sind Sie mit Ihren Finanzen überfordert? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Tel.: [0511 - 165 897 300](https://www.aconto-hannover.de/informationen-fuer-schuldner/+49511165897300?output_format=md)

##  Häufige Fragen zum Thema Schulden

 Welche Schuldenarten gibt es?

 * Private Schulden
 * Mietschulden
 * Energieschulden
 * Unterhaltsschulden
 * Geldstrafen & Geldbußen bei OWI
 * Schadensersatz­forderungen
 * Internetschulden
 * Telefon-/Handyschulden
 * GEZ-Schulden
 * Schulden bei Versandhäusern
 * Inkassokosten
 * Rückforderungen vom Arbeitsamt, Sozialamt, Jobcenter o. Finanzamt
 * Kredit- & Darlehensschulden
 * Schulden bei Versicherungen & Krankenkasse 
 * Arzt- & Krankenhauskosten
 * Bafög/Studentenkredite
 * Bürgschaften
 * Schulden aus Privatleasing
 * Gerichts- & Rechtsanwaltskosten

 Welche Insolvenzarten gibt es?

**Verbraucherinsolvenz**

 * Personen ohne wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit
 * Ehemals Selbstständige mit einer Gläubigeranzahl <20
 * UND keine Forderung aus Arbeitsverhältnissen für MA

**Regelinsolvenz**

 * Aktive Selbstständige
 * Ehemals Selbstständige mit einer Gläubigeranzahl >19
 * ODER Forderung aus Arbeitsverhältnissen für MA

 Wie unterstützt die Schuldnerberatung?

**Wir bieten Ihnen Hilfe bei:**

 * Überschuldung
 * Problemen mit Inkasso, Mahn- & Vollstreckungsbescheiden 
 * Schuldenregulierung: Stundungen, Vergleiche, Ratenangebote
 * Vorbereitung einer Verbraucher-/Regelinsolvenz 
 * Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

**Wir beraten Sie zu:**

 * Budgetplanung 
 * Rechtsansprüche auf Sozialleistungen
 * GEZ-Befreiung
 * Internet-Kostenfallen
 * Handyverträge & Prepaidkarten
 * Rechtmäßigkeit von Inkassokosten
 * Kredite zum Ablösen vorhandener Kredite

 Wie kann ich Schulden verhindern, mindern & bewältigen?

**Handlungsmöglichkeiten für Empfänger von SGB II und XII und Geringverdiener:**

 * Inanspruchnahme kostenloser Schuldnerberatung
 * Mietschuldenübernahme durch Darlehen
 * Freistellung von Versicherungsbeiträgen
 * Bei Kontopfändung: Einrichten eines Pfändungsschutzkontos
 * Bescheinigung für erhöhte Freibeträge

 Wie werden Schulden reguliert?

**Möglichkeiten der Schuldenregulierung:**

 * Stundung
 * Forderungsverzicht bzw. Forderungsminimierung
 * Ratenzahlungen
 * Vergleiche
 * Ansparen
 * Darlehen (privat, Stiftungen, Arbeitgeber o.ä.)
 * Umschulden
 * Insolvenzvorbereitung

 Was sollte ich über das Insolvenzverfahren wissen?

 * **Voraussetzung:** drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzvorbereitung
   bei einer anerkannten Stelle
 * **Ziel:** bestmögliche Erfüllung der Gläubigerforderungen & Restschuldbefreiung
 * **Vorteil:** Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs
 * **Dauer:** Seit dem 01.10.2020 gilt das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens.
   
   Das bedeutet, dass bei Antragstellung nach dem 01.10.2020 alle Insolvenzverfahren
   nur noch 3 Jahre dauern. Das gilt sowohl für Privatinsolvenzen wie auch für Regelinsolvenzverfahren.
 * **Insolvenzverwalter/ Treuhänder:** Einsetzung zur Verwaltung der Insolvenzmasse&
   Abtretung des pfändbaren Einkommens
 * **Insolvenzmasse: **Vermögen und pfändbares Einkommen zum Zeitpunkt der Eröffnung&
   neu erworbenes Vermögen (Erbe, Gewinn, Schenkung, Mietkaution, Abfindungen etc.)
 * **Verfahrenskosten: **verpflichten zu angemessener Erwerbstätigkeit, fallen nicht
   in die Restschuldbefreiung, werden soweit vorhanden aus Insolvenzmasse befriedigt
 * **Wohlverhaltensperiode (**[Obliegenheitsverpflichtung nach § 295 I InsO](https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html)**):**
   keine Zwangsvollstreck­ungsmaßnahmen von Gläubigern, Anzeigepflicht persönl. &
   berufl. Veränderungen
 * **Was fällt nicht in die Restschuldbefreiung?: **Unterhaltsschulden, Schulden
   aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, Steuerhinterziehung, Geldstrafen/-
   bußen, Zwangs- & Ordnungsgelder, neue Schulden nach Insolvenzeröffnung
    -  **Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung:** Die Restschuldbefreiung
      kann durch Beschluss versagt werden, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger,
      der seine Forderung angemeldet hat, beantragt worden ist oder aufgrund eines
      oder mehrerer der folgenden Punkte:

1. Unrichtig ausgefüllter Insolvenzantrag 2. Rechtskräftige Verurteilung wegen 
Insolvenzstraftaten 3. Falsche schriftliche Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
4. Vermögensverschwendung 5. Verzögerung der Verfahrenseröffnung 6. Verletzung der
Auskunfts- und Mitwirkungspflicht 7. Verletzung der Erwerbsobliegenheit

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