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Schuldnerberatung A.Conto e.V.

Schwarzer Bär 2, 6. OG im Capitol Hochhaus
30449 Hannover

Tel: 0511 - 165 897 300
Soforthilfe gegen den Schuldenberg – wir stehen an Ihrer Seite.

Eine Überschuldung kann jeden treffen

Überschuldung bezeichnet eine Situation, in der es der betroffenen Person auf lange Sicht nicht möglich ist, ihre gesamten Schulden zu begleichen bzw. ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die häufigsten Ursachen hierfür sind:

  • Arbeitslosigkeit
  • Trennung, Scheidung oder Tod des Partners/der Partnerin
  • Erkrankung, Sucht oder Unfall
  • Gescheiterte Selbstständigkeit
  • Unwirtschaftliche Haushaltsführung
  • Gescheiterte Immobilienfinanzierung

Sind Sie mit Ihren Finanzen überfordert? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Tel.: 0511 - 165 897 300

Häufige Fragen zum Thema Schulden

Welche Schuldenarten gibt es?

  • Private Schulden
  • Mietschulden
  • Energieschulden
  • Unterhaltsschulden
  • Geldstrafen & Geldbußen bei OWI
  • Schadensersatz­forderungen
  • Internetschulden
  • Telefon-/Handyschulden
  • GEZ-Schulden
  • Schulden bei Versandhäusern
  • Inkassokosten
  • Rückforderungen vom Arbeitsamt, Sozialamt, Jobcenter o. Finanzamt
  • Kredit- & Darlehensschulden
  • Schulden bei Versicherungen & Krankenkasse 
  • Arzt- & Krankenhauskosten
  • Bafög/Studentenkredite
  • Bürgschaften
  • Schulden aus Privatleasing
  • Gerichts- & Rechtsanwaltskosten
Welche Insolvenzarten gibt es?

Verbraucherinsolvenz

  • Personen ohne wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit
  • Ehemals Selbstständige mit einer Gläubigeranzahl <20
  • UND keine Forderung aus Arbeitsverhältnissen für MA

Regelinsolvenz

  • Aktive Selbstständige
  • Ehemals Selbstständige mit einer Gläubigeranzahl >19
  • ODER Forderung aus Arbeitsverhältnissen für MA

Wie unterstützt die Schuldnerberatung?

Wir bieten Ihnen Hilfe bei:

  • Überschuldung
  • Problemen mit Inkasso, Mahn- & Vollstreckungsbescheiden 
  • Schuldenregulierung: Stundungen, Vergleiche, Ratenangebote
  • Vorbereitung einer Verbraucher-/Regelinsolvenz 
  • Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wir beraten Sie zu:

  • Budgetplanung 
  • Rechtsansprüche auf Sozialleistungen
  • GEZ-Befreiung
  • Internet-Kostenfallen
  • Handyverträge & Prepaidkarten
  • Rechtmäßigkeit von Inkassokosten
  • Kredite zum Ablösen vorhandener Kredite
Wie kann ich Schulden verhindern, mindern & bewältigen?

Handlungsmöglichkeiten für Empfänger von SGB II und XII und Geringverdiener:

  • Inanspruchnahme kostenloser Schuldnerberatung
  • Mietschuldenübernahme durch Darlehen
  • Freistellung von Versicherungsbeiträgen
  • Bei Kontopfändung: Einrichten eines Pfändungsschutzkontos
  • Bescheinigung für erhöhte Freibeträge
Wie werden Schulden reguliert?

Möglichkeiten der Schuldenregulierung:

  • Stundung
  • Forderungsverzicht bzw. Forderungsminimierung
  • Ratenzahlungen
  • Vergleiche
  • Ansparen
  • Darlehen (privat, Stiftungen, Arbeitgeber o.ä.)
  • Umschulden
  • Insolvenzvorbereitung
Was sollte ich über das Insolvenzverfahren wissen?
  • Voraussetzung: drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzvorbereitung bei einer anerkannten Stelle
  • Ziel: bestmögliche Erfüllung der Gläubigerforderungen & Restschuldbefreiung
  • Vorteil: Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs
  • Dauer: Seit dem 01.10.2020 gilt das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens.
    Das bedeutet, dass bei Antragstellung nach dem 01.10.2020 alle Insolvenzverfahren nur noch 3 Jahre dauern.
    Das gilt sowohl für Privatinsolvenzen wie auch für Regelinsolvenzverfahren.
  • Insolvenzverwalter/ Treuhänder: Einsetzung zur Verwaltung der Insolvenzmasse & Abtretung des pfändbaren Einkommens
  • Insolvenzmasse: Vermögen und pfändbares Einkommen zum Zeitpunkt der Eröffnung & neu erworbenes Vermögen (Erbe, Gewinn, Schenkung, Mietkaution, Abfindungen etc.)
  • Verfahrenskosten: verpflichten zu angemessener Erwerbstätigkeit, fallen nicht in die Restschuldbefreiung, werden soweit vorhanden aus Insolvenzmasse befriedigt
  • Wohlverhaltensperiode (Obliegenheitsverpflichtung nach § 295 I InsO): keine Zwangsvollstreck­ungsmaßnahmen von Gläubigern, Anzeigepflicht persönl. & berufl. Veränderungen
  • Was fällt nicht in die Restschuldbefreiung?: Unterhaltsschulden, Schulden aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, Steuerhinterziehung, Geldstrafen/-bußen, Zwangs- & Ordnungsgelder, neue Schulden nach Insolvenzeröffnung
    • Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung: Die Restschuldbefreiung kann durch Beschluss versagt werden, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet hat, beantragt worden ist oder aufgrund eines oder mehrerer der folgenden Punkte:


1. Unrichtig ausgefüllter Insolvenzantrag
2. Rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten
3. Falsche schriftliche Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
4. Vermögensverschwendung
5. Verzögerung der Verfahrenseröffnung
6. Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
7. Verletzung der Erwerbsobliegenheit